Kosten

Versicherte privater Krankenversicherungen

Bei privat Krankenversicherten / Beihilfeberechtigten bestehen unterschiedliche Leistungsbedingungen, die Sie bitte im Einzelfall mit Ihrer Krankenversicherung / Beihilfestelle abklären. Hier werden die Kosten im Regelfall übernommen, die Abrechnung erfolgt analog GOÄ.

Selbstverständlich bin ich Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

Versicherte gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV)

Da ich Vertragspsychotherapeutin der GKV bin, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen und die Abrechnung erfolgt analog EBM. Bitte bringen Sie Ihre Chipkarte zum Ersttermin mit. Es gilt zunächst in 4 probatorischen Sitzungen abzuklären, ob die Krankenkasse für Ihr Anliegen zuständig ist und ob alle Beteiligten zu einer tragfähigen therapeutischen Beziehung finden können. Liegt eine Therapie-Indikation vor, muss ein Antrag nach einem vorgegebenen Verfahren bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Nach Bewilligung der Kostenübernahme finden die Therapiesitzungen vorwiegend in wöchentlichen oder 14-tägigen Sitzungen statt bzw. gegen Ende der Therapie hin ausschleichend. Bringen Sie hierzu zu Beginn eines jeden neuen Quartals Ihre Chipkarte mit, über die die Kosten Ihrer Therapie mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Leistungen, die nicht im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen liegen: z. B. Beratung, Coaching und Supervision

Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen. Das Honorar wird mit Ihnen individuell vereinbart.

Bitte beachten Sie, dass alle Gespräche kostenpflichtig sind.

Präventionskurse

Sie wählen einen Kurs, den Sie besuchen möchten aus und kontaktieren mich via Email. Eine Rechnung wird Ihnen zugeschickt, die Sie vor Kursbeginn bitte begleichen. Für zertifizierte Kurse gilt: Nach dem Besuch des Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme. Die Bescheinigung können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Falls Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben, erstatten Ihnen die Krankenkassen bis zu 80% des Kursbetrags. Die Kursinhalte sowie die Kursleiterin sind von den gesetzlichen Krankenkassen geprüft und zertifiziert. Damit wird den Anforderungskriterien der Krankenkassen für erstattungsfähige Gesundheitskurse nach § 20 Sozialgesetzbuch V entsprochen. Darüber hinaus werden auch Kurse angeboten, die nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die jeweiligen Kursgebühren erstattet werden.

Sie haben Fragen oder möchten Ihr Anliegen gerne persönlich besprechen?

Nehmen Sie hier mit mir Kontakt auf.